Beitrag von Deutsches Stiftungszentrum

Was bewegt die Stiftungsszene 2025 in Deutschland? „Meinungsfreiheit vs. Neutralitätsgebot – Grenzen politischer Tätigkeit von NGOs, Stiftungen und öffentlich finanzierten Projekten“ – unter diesem Titel lud die Stiftung Zukunft Berlin am 3. April im Rahmen der Stiftungswoche zum politischen Frühstück ein. Als Impulsgeber dabei waren Prof. Dr. Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin, Christoph Wicher, LL.M. (KCL) CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Prof. Dr. Felix Hanschmann ; Buserius Law School, und als Moderatorin Beate Stoffers, Stiftung Zukunft Berlin. Fazit aus 90 intensiven Minuten im Berlin Capital Club (Berichterstattung nur indirekt erlaubt): 👉 Die Unionsanfrage im Bundestag zur Neutralität von Organisationen hat die Zivilgesellschaft zutiefst verunsichert. Gerade in Ostdeutschland steht sie durch vermehrte Anzeigen und eine Überhäufung parlamentarischer Anfragen der AfD massiv unter Druck. 👉 Zur Bestandsaufnahme gehörte der Hinweis, sich nicht von der populistischen Agenda treiben zu lassen, wobei auch Begrifflichkeiten eine Rolle spielen. Ein Beispiel ist der jüngst oft verwendete Begriff der „NGOs”, eine ursprünglich völkerrechtliche Bezeichnung, die in der aktuellen Diskussion zu einer spaltenden Unterscheidung des Sektirs von „guten, unpolitischen“ und „bösen, politischen“ gemeinnützigen Organisationen führen soll. 👉 Meinungsfreiheit schlägt Neutralitätsgebot, wurde in Anlehnung an den Titel der Veranstaltung relativ schnell, wenn auch nicht unwidersprochen, festgestellt. 👉 Als Kernfrage oder „Elefant im Raum“ zum Thema politische Betätigung wurde der Mindestabstand zwischen Parteien und gemeinnützigen Organisationen identifiziert, durch den sichergestellt werden soll, dass Letztere nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden und ihre steuerlichen Begünstigungen nicht gefährden. Explizit soll damit eine Umgehung der strikten Regeln zur Parteienfinanzierung verhindert werden. 👉 Das dabei unterstellte Neutralitätsgebot dürfe am Ende nicht dazu führen, dass gemeinnützige Organisationen ihre Funktion als Intermediäre der Bürgerinnen und Bürger bei der politischen Willensbildung „von unten nach oben“ verlieren, wurde hier sehr eindrücklich betont. Die nur so ermöglichte Teilhabe aller am politischen Prozess mache dies zu einer „Kenfrage unserer Demokratie“. 👉 Rechtssicherheit, mehr Vertrauen, auf keinen Fall noch mehr Regulierung („Ich kann keinen Bleistift kaufen, ohne Rechenschaft darüber ablegen zu müssen“) und eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts sind die Wünsche, die von Stiftungsseite her formuliert wurden. Nicht unwichtig für die aktuelle Auseinandersetzung war auch der Hinweis, dass der Katalog der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 AO immerhin Zwecke der „Staatsentlastung“ aufliste, d.h. die Bereiche, in denen der Staat eben nicht tätig werden könne oder wolle. Entsprechende Kräfte würden schwerlich durch Verunsicherung und Verängstigung mobilisiert.

  • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen