Staatsstraße
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Staatsstraße (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Staatsstraße | die Staatsstraßen |
Genitiv | der Staatsstraße | der Staatsstraßen |
Dativ | der Staatsstraße | den Staatsstraßen |
Akkusativ | die Staatsstraße | die Staatsstraßen |
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- Staats·stra·ße, Plural: Staats·stra·ßen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtaːt͡sˌʃtʁaːsə]
- Hörbeispiele:
Staatsstraße (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein: Verkehrsweg, für dessen Unterhalt der Staat zuständig ist
- [2] Deutschland: in den Freistaaten Sachsen und Bayern eine Landesstraße
- [3] Schweiz: Straße, welche dem Staat (Kanton) gehört
- [4] in Brasilien, Finnland, Italien, Kroatien und Lettland ein staatliches Straßennetz
- [5] historisch: in der Österreichischen Monarchie eine Reichsstraße
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Straße sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Straße
Beispiele:
- [1–3] Die Staatsstraße wird jeden Tag stark befahren.
- [1–4] Mein Weg zur Arbeit führt über zwei Staatsstraßen.
- [5] Damals waren die Staatsstraßen gut bewacht.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] allgemein: Verkehrsweg, für dessen Unterhalt der Staat zuständig ist
[2] Deutschland: in den Freistaaten Sachsen und Bayern eine Landesstraße
[3] Schweiz: Straße, welche dem Staat (Kanton) gehört
[4] in Brasilien, Finnland, Italien, Kroatien und Lettland ein staatliches Straßennetz
[5] historisch: in der Österreichischen Monarchie eine Reichsstraße
- [1–5] Wikipedia-Artikel „Staatsstraße“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Staatsstraße“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsstraße“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Staatsstraße“
- [1] Duden online „Staatsstraße“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Staatsstraße“